Produktbeschreibung
Aufhängeseil nach EN 1263-1 Typ L für 1-strängige Aufhängung, einerseits mit eingespleißter Schlaufe, andererseits festendig abgeschweißt, Mindestbruchkraft des Seiles beträgt 30 kN Gemäß BGR 179 sind Auffangnetze im Höchstabstand von 2,50 m an tragfähigen Aufhängepunkten zu befestigen. Bei der Verwendung von 1-strängigen Aufhängeseilen muß die Mindestbruchkraft der Seile 30 kN haben
