Auffrischung - Grundlagen Absturzsicherung und PSAgA (Modul 2.1)
Basisinfos:
- Teilnehmerzahl: bis max. 10 Teilnehmer
- Dauer: 1/2 Tag (ca. 4-5 Stunden)
- Referent: 1 Trainer von Carl Stahl
Inhalt:
In diesem Modul wiederholt (mind. 1 x jährlich) und vertieft der Teilnehmer sein Wissen und seine Fähigkeiten im Umgang mit PSAgA und erhält eine Auffrischung zu den gültigen Vorschriften und Regeln (z.B. DGUV Regeln 112 - 198/199). Es beinhaltet nur die Basisanwendung Absturzsicherung und PSAgA ohne spezifisches Rettungstraining.
Theoretischer Teil:
Auffrischung über alle Neuerungen, wie z.B.:
- Unfallstatistik und Unfallbeispiele
- Update Rechtliche Grundlagen
- Planung und Arbeitsvorbereitung
- Erläuterung Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Rettungskonzept
- Update Bewertung und Auswahl der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
- Sturzphysik und Sturzraumberechnung
- ordnungsgemäße Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
- Auswahl und richtige Verwendung von Anschlagpunkten
- Auffang- , Rückhalte- und Positionierungssysteme
- Instandhaltung, Reinigung und Aufbewahrung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
- Auffrischung: Erste-Hilfe, Hängetrauma, Rettung und Notfallmanagement
Praktischer Teil:
- Gefährdungsbeurteilung für Anwender
- sicherer Partnercheck
- Praktische Übungen in unserer Trainingshalle
- Eigensicherung und Bau von geeigneten Anschlagpunkten
- Stahlbau-Konstruktion
- Plattform
- Steigschutzanlage
- Schrägdach
Voraussetzungen:
- Gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G41 (empfohlen)
- Gültiger Erste-Hilfe Kurs (empfohlen)
- Körperliche und geistige Eignung
- Mindestens 18 Jahre alt
Seminarziel:
Ziel ist es, dass der Teilnehmer die vorhandenen Kenntnisse zur Verwendung von PSAgA in verschiedenen Arbeitssituationen (insbes. auf seine spezifische Tätigkeit) wiederholt und vertieft. Im Anschluss an das Seminar soll der Teilnehmer in der Lage sein, Gefahren bei Arbeiten mit Absturzgefahr zu erkennen und richtig einzuschätzen, die PSAgA bestimmungsgemäß zu verwenden, sowie die aktuell gültigen Vorschriften und Regeln umzusetzen.