Arbeitssicherheit



Wiederholungsunterweisung Arbeitsschutz in engen Räumen (Modul 4.1)

Wiederholungsunterweisung „Arbeiten in Enge Räume-Confined Space" mit PSAgA in Anlehnung an die DGUV-R-112/198 und DGUV-R 112/199

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Arbeitsschutz in engen Räumen - Grundlagenseminar (Modul 4)

Arbeiten in engen Räumen, wie z.B. in Behältern, Schächten oder Kanälen, sind mit besonderen Gefahren verbunden. In diesem Seminarmodul lernen die Teilnehmer den risikoarmen Einstieg in enge Räume und den richtigen Umgang mit der für die Befahrung notwendigen persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz und der in ihrem Unternehmen vorhandenen Rettungsausrüstung. Am Ende sind die Teilnehmer in der Lage, bei Arbeiten in engen Räumen insbesondere unter Absturzgefahr, präventiv vorzugehen und im Ernstfall die entsprechenden Basisrettungsmaßnahmen einzuleiten. Das Seminar orientiert sich an den aktuellen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV-Vorschrift 1) und Regelwerken,insbesondere an der DGUV-Regel 113-004, der DGUV-Regel 103-003 sowie den beiden Regelwerken 112-198 und 112-199.

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Ausbildung zur Befähigten Person für die Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen

Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen und sind je nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen und, falls erforderlich, instand zu setzen. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Der sichere Betrieb von Steigleitern und Steigeisengängen ist zur Verhütung und Beseitigung von Gefahren durch regelmäßige Funktionsprüfungen - insbesondere der sicherheitstechnischen Einrichtungen - zu gewährleisten.

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Auffrischung der Sachkunde zur Prüfung von Leitern, Tritten, fahrbaren Arbeitsbühnen

Die Gefährlichkeit von Arbeiten auf Leitern und Tritten sowie fahrbaren Arbeitsbühnen wird häufig unterschätzt. Weit mehr als 70% der Unfälle sind auf das Fehlverhalten der Benutzer zurückzuführen, mehr als 75% der Gerüst-Unfälle sind auf schadhafte Bauteile und fehlerhaftes Aufstellen zurückzuführen. Die Vorschriften (DGUV Informationen 208-016 und 201-011) fordern, dass jeder Unternehmer eine Person zu beauftragen hat, die Leitern und Tritte sowie fahrbare Arbeitsbühnen wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen hat.

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Ausbildung zur Befähigten Person für die Prüfung von Leitern, Tritten, fahrbaren Arbeitsbühnen

Die Gefährlichkeit von Arbeiten auf Leitern und Tritten sowie fahrbaren Arbeitsbühnen wird häufig unterschätzt. Weit mehr als 70% der Unfälle sind auf das Fehlverhalten der Benutzer zurückzuführen, mehr als 75% der Gerüst-Unfälle sind auf schadhafte Bauteile und fehlerhaftes Aufstellen zurückzuführen. Die Vorschriften (DGUV Informationen 208-016 und 201-011) fordern, dass jeder Unternehmer eine Person zu beauftragen hat, die Leitern und Tritte sowie fahrbare Arbeitsbühnen wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen hat.

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