Maschinen- und Gerätesicherheit
Ausbildung zur Befähigten Person für die Prüfung von kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren
Arbeitsschutz- bzw. Unfallverhütungsvorschriften (ASR A1.7) verpflichten das Unternehmen, kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen.
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Experteninspektion von Regalanlagen
Die DIN EN 15635 schreibt eine Experteninspektion von Regalanlagen vor, die alle 12 Monate durchzuführen ist. Als Experten werden befähigte Personen mit vertieften Kenntnissen bezeichnet. Der Prüfumfang bei der Experteninspektion ist deutlich umfangreicher gegenüber der in der Regel wöchentlichen Inspektion oder Sichtkontrolle.
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Bedienung von Hebebühnen
Immer mehr Bedeutung finden die sogenannten Bedienerausweise für Hubarbeitsbühnen in der heutigen Zeit. Doch dies ist keine lästige neue Behördenregelung, sondern diese Regelungen unterliegen klaren Anforderungen und dienen letztlich Ihrer Sicherheit und der Vorbeugung von Fehlern und Unfällen. Oftmals wird das Bedienen von Hubarbeitsbühnen unterschätzt und für eine einfache Sache angesehen. Doch gerade deshalb können sich schnell Fehler mit schwerwiegenden Folgen einschleichen. Um dem entgegen zu wirken bieten wir Ihnen Schulungen im Umgang mit diesen Maschinen an. Diese Schulungen teilen sich auf in einen theoretischen und einen praktischen Teil und dauern einen Tag. Am Ende wird mit einer kurzen Prüfung das erlernte Wissen abgefragt. Dieser Bedienerausweis ist in ganz Deutschland zeitlich unbegrenzt gültig.
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