Anschlagtechnik



Kombiseminar: Kranführerausbildung mit Fahrausweis + Ausbildung zur Befähigten Person für das Anschlagen von Lasten

Das Seminarziel ist Sicherheit beim Anschlagen von Lasten im Hebezeugbetrieb. Der Teilnehmer ist nach dem Seminar in der Lage, die kosten- und sachgerechte Anwendung von Anschlagmitteln zu beurteilen und Lasten im Hebezeugbetrieb selbständig mit Anschlagmitteln sicher anzuschlagen. Außerdem wird er geschult im Umgang mit Kranen und erhält einen Kranführerausweis.

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Auffrischung der Sachkunde zur Prüfung von Anschlagmitteln

Schäden an Anschlagmittel im Hebezeugbetrieb können zu Unfällen führen. Daher müssen die Unternehmen dafür sorgen, dass die eingesetzten Lastaufnahme- und Anschlagmittel geprüft werden. Dies hat in Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person zu geschehen. Diese Prüfungen sind nur von Personen durchzuführen, die die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. (Quelle: DGUV Regel 109-017) Die Kriterien zur Prüfung von Anschlagmitteln in Form von Wiederholung und Ergänzung sowie aktualisierte Vorschriften sind die Schwerpunkte dieses Seminars. Durch aktive Mitarbeit der Teilnehmer - z.B. Fragen, Einbringen von Problemfällen, Erfahrungen aus der Praxis - soll ein Workshop-Charakter entstehen.

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Ausbildung zur Befähigten Person für das selbständige Anschlagen von Lasten im Hebezeugbetrieb Typ 2

Dieses Seminar richtet sich an Personen, welche Lasten im Hebezeugbetrieb mit Anschlag- und/oder Lastaufnahmemitteln bewegen. Es vermittelt die Kenntnisse für die im Hebezeugbetrieb sachgerechte Anwendung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln in Theorie und Praxis sowie die Fähigkeit, deren sicheren Zustand zu beurteilen.

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Ausbildung zur Befähigten Person für das selbständige Anschlagen von Lasten im Hebezeugbetrieb Typ 1

nach den Vorschriften der DGUV 109-017 Dieses Seminar richtet sich an Personen, welche Lasten im Hebezeugbetrieb mit Anschlagmittel bewegen. Es vermittelt die Kenntnisse für die im Hebezeugbetrieb sachgerechte Anwendung von Anschlagmitteln in Theorie und Praxis sowie die Fähigkeit, deren sicheren Zustand zu beurteilen.

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Ausbildung zur Befähigten Person für die Prüfung von Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb gem. DGUV Regel 109-017

Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen. Dazu gehören z.B. Endlosseile (Grummets), Hakenketten, Hakenseile, Hebebänder, Kranzketten, Ösenseile, Ringketten, Rundschlingen, Seilgehänge, Stroppen, ferner lösbare Verbindungsteile, z.B. Schäkel und andere Zubehörteile. (Begriffsbestimmung DGUV Regel 109-017 Kap. 2.8)

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Ausbildung zur Befähigten Person für das selbständige Anschlagen von Lasten im Hebezeugbetrieb und zur Prüfung von Anschlagmitteln

Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen. Dazu gehören z.B. Endlosseile (Grummets), Hakenketten, Hakenseile, Hebebänder, Kranzketten, Ösenseile, Ringketten, Rundschlingen, Seilgehänge, Stroppen, ferner lösbare Verbindungsteile, z.B. Schäkel und andere Zubehörteile. (Begriffsbestimmung DGUV Regel 109-017)

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